Bürger, die sich in Deutschland
darüber beklagen, der Staat halte am zwar am laufenden Band die Hand
auf, stärke den Steuerzahlern im Gegenzug in Ausnahmesituationen
aber viel zu selten den Rücken, muss sich im Prinzip nur einmal die
diversen gesetzlich geregelten Sozialleistungen anschauen.
Und auch
Konsumenten übersehen gerne mal, dass es doch etliche rechtliche
Vorgaben gibt, mit denen Kunden zumindest zeitweise gegen Missbrauch
und zugleich sogar gegen selbst verursachte Fehler beim Einkaufen
geschützt werden.
Gemeint ist damit unter anderem das 14-tägige
Widerrufsrecht, dass der deutsche Gesetzgeber als Maßnahme des
Verbraucherschutzes geschaffen und verabschiedet hat.
-----------------------------------------------------
Beachten Sie an dieser Stelle bitte unbedingt unseren Artikel - Sponsor, dank unseres Sponsors, konnte dieser Artikel professionell recherchiert, aufbereitet und auf "Haben Sie das gewusst" kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.
Beachten Sie an dieser Stelle bitte unbedingt unseren Artikel - Sponsor, dank unseres Sponsors, konnte dieser Artikel professionell recherchiert, aufbereitet und auf "Haben Sie das gewusst" kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.
Social Media Werbestrategie für kleine Unternehmen
Sie entscheiden!
25 000 Leser sehen Ihr Internetangebot
50 000 Leser sehen Ihr Internetangebot
100 000 Leser sehen Ihr Internetangebot
1 000 000 Leser sehen Ihr Internetangebot
jetzt zur Information (hier...)
-----------------------------------------------------
Dieses Recht
bedeutet für Konsumenten nicht nur beim Einkauf im Einzelhandel,
dass sie Waren ohne Angabe von Gründen und ohne großen Aufwand
zurückgeben können.
Gesetzgeber hilft Verbrauchern bei
jeder Art Vertragsabschluss
Selbst in so brisanten Bereichen wie
bei Bankgeschäften sowie im Versicherungssektor sieht das Gesetz
dieses Recht zum Widerruf abgeschlossener Verträge vor.
Und um
Verträge handelt es sich bekanntlich auch beim Einkauf in einem
Online-Shop.
Wichtige Voraussetzung für den Bestand des
Widerrufsrechts ist natürlich die Unversehrtheit der bestellten
Artikel.
Ein zerstörter Flachbildfernseher oder ein kaputter
MP3-Player können fraglos nicht ohne weiteres zurückgeschickt
werden.
Wer die Produkte gut behandelt, muss sich aber keine Sorgen
machen.
Herkunftsland beim Online-Handel im
Blick haben
Am häufigsten machen Verbraucher von
ihrem Recht zur Rückgabe tatsächlich im normalen oder virtuellen
Handel Gebrauch.
Das liegt nicht zuletzt daran, dass die Mehrheit der
Bürger bei Investitionen in Geldanlagen, Versicherungsverträge oder
Produkte wie einen Telefon- und Internetanschluss aufgrund der
langfristigen Bindung sehr genau vergleichen und die Konditionen
abgleichen.
Wer Produkte kauft, sollte gerade in
Internet-Shopping ein paar Aspekte am besten schon vor dem
Bestellaufgabe eingehend prüfen.
Ein Blick auf die Länderkennung
der Internetadresse gibt Aufschluss darüber, wo der jeweilige
Anbieter beheimatet ist.
Sitzt der Betreiber außerhalb Deutschlands
gilt zumindest das deutsche Widerrufsrecht eher nicht.
Dass es im
Ausland ähnliche Richtlinien für den Verbraucherschutz gibt, darauf
sollten sich Kunden zunächst einmal nicht ohne Klärung verlassen.
Schon vorm Einkauf auf mögliche
Rücksende-Kosten achten
Und wenn doch?
Dann sollten die genauen
Bedingungen für die Retouren kontrolliert werden.
Nicht immer
übernimmt der Händler die Kosten für die Rücksendung – vor
allem nicht, wenn es sich um ein freiwillig eingeräumtes
Rückgaberecht handelt.
Verbraucherschützer weisen vielmehr darauf
hin, dass etliche Shops in diesem Bereich sogar eine zusätzliche
Einnahmequelle erkannt haben.
Gerade bei einem geringerem Warenwert
bittet mancher Online-Shop unzufriedene Kunden nochmals zur Kasse.
Kunden, denen solche unseriöse
Vorgehensweisen auffallen, sollte eine entsprechende Nachricht an die
Verbraucherzentralen und Verbraucherschutz-Instanzen senden.
Wobei
dies meist nur bei deutschen Anbietern einen Effekt zugunsten
zukünftiger Shop-Besucher haben wird.
Dienstleister aus anderen
Staaten sind kaum greifbar, nicht einmal bei einem Sitz innerhalb der
Europäischen Union.
Viele bekannte Online-Shops garantieren
verlängerte Rückgabe-Fristen
Doch es gibt natürlich positive andere
Ausnahmefälle, in denen der Kundenservice sogar deutlich über das
gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsrecht hinausgeht.
Freiwillige
Rückgabe-Fristen von bis zu einem Monat sind in der Tat keine
Seltenheit mehr in Online-Shops.
So können Verbraucher die
bestellten Produkte wesentlich länger erst einmal ausprobieren und
abwägen, ob die Elektrogeräte und anderen Artikel den eigenen
Ansprüchen und Versprechungen der Hersteller gerecht werden.
Ist
dies nicht der Fall, druckt man ganz bequem am Rechner die
erforderlichen Retourenscheine aus und schickt die Waren gebührenfrei
an den Verkäufer zurück.
Wissenswert: Dies gilt nur für
gewerbliche Anbieter.
Im Falle eines Privatverkaufs greift die
bekannte goldene Regel „gekauft wie gesehen“.
Bei Online-Shops vom Rückgaberecht
Gebrauch zu machen, bedeutet aber auch, die genauen Anforderungen zu
beachten.
So muss der komplette Lieferumfang mitgesendet werden.
Die
Originalverpackung muss es nicht zwingend sein.
Dennoch könnte auch
diese den Umtausch beschleunigen und vereinfachen.
Autor: Matthias Nemack
-----------------------------------------------------
Stellen Sie sich vor 25 000 bis zu 1 Million Leser dieses Artikels sehen in den folgenden Wochen und Monaten auch Ihr Internetangebot - jetzt buchen
-----------------------------------------------------
weitere lesenswerte Artikel
Stellen Sie sich vor 25 000 bis zu 1 Million Leser dieses Artikels sehen in den folgenden Wochen und Monaten auch Ihr Internetangebot - jetzt buchen
-----------------------------------------------------
weitere lesenswerte Artikel
- Pinterest: Pennst Du noch oder pinst du schon ?
- E- Book Reader- das Lesevergnügen der Zukunft
- Talent zum Schreiben? Wir suchen noch Autoren für Online Magazin Artikel...
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen