Mittwoch, 14. November 2012

Rückgaberecht und Widerrufsrecht – das Gesetz schützt Verbraucher


Bürger, die sich in Deutschland darüber beklagen, der Staat halte am zwar am laufenden Band die Hand auf, stärke den Steuerzahlern im Gegenzug in Ausnahmesituationen aber viel zu selten den Rücken, muss sich im Prinzip nur einmal die diversen gesetzlich geregelten Sozialleistungen anschauen. 

Und auch Konsumenten übersehen gerne mal, dass es doch etliche rechtliche Vorgaben gibt, mit denen Kunden zumindest zeitweise gegen Missbrauch und zugleich sogar gegen selbst verursachte Fehler beim Einkaufen geschützt werden. 

Gemeint ist damit unter anderem das 14-tägige Widerrufsrecht, dass der deutsche Gesetzgeber als Maßnahme des Verbraucherschutzes geschaffen und verabschiedet hat. 
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Dieses Recht bedeutet für Konsumenten nicht nur beim Einkauf im Einzelhandel, dass sie Waren ohne Angabe von Gründen und ohne großen Aufwand zurückgeben können.

Gesetzgeber hilft Verbrauchern bei jeder Art Vertragsabschluss

Selbst in so brisanten Bereichen wie bei Bankgeschäften sowie im Versicherungssektor sieht das Gesetz dieses Recht zum Widerruf abgeschlossener Verträge vor. 
Und um Verträge handelt es sich bekanntlich auch beim Einkauf in einem Online-Shop

Wichtige Voraussetzung für den Bestand des Widerrufsrechts ist natürlich die Unversehrtheit der bestellten Artikel. 
Ein zerstörter Flachbildfernseher oder ein kaputter MP3-Player können fraglos nicht ohne weiteres zurückgeschickt werden. 
Wer die Produkte gut behandelt, muss sich aber keine Sorgen machen.

Herkunftsland beim Online-Handel im Blick haben

Am häufigsten machen Verbraucher von ihrem Recht zur Rückgabe tatsächlich im normalen oder virtuellen Handel Gebrauch. 
Das liegt nicht zuletzt daran, dass die Mehrheit der Bürger bei Investitionen in Geldanlagen, Versicherungsverträge oder Produkte wie einen Telefon- und Internetanschluss aufgrund der langfristigen Bindung sehr genau vergleichen und die Konditionen abgleichen.

Wer Produkte kauft, sollte gerade in Internet-Shopping ein paar Aspekte am besten schon vor dem Bestellaufgabe eingehend prüfen. 
Ein Blick auf die Länderkennung der Internetadresse gibt Aufschluss darüber, wo der jeweilige Anbieter beheimatet ist. 

Sitzt der Betreiber außerhalb Deutschlands gilt zumindest das deutsche Widerrufsrecht eher nicht. 
Dass es im Ausland ähnliche Richtlinien für den Verbraucherschutz gibt, darauf sollten sich Kunden zunächst einmal nicht ohne Klärung verlassen.

Schon vorm Einkauf auf mögliche Rücksende-Kosten achten

Und wenn doch? 
Dann sollten die genauen Bedingungen für die Retouren kontrolliert werden. 
Nicht immer übernimmt der Händler die Kosten für die Rücksendung – vor allem nicht, wenn es sich um ein freiwillig eingeräumtes Rückgaberecht handelt. 

Verbraucherschützer weisen vielmehr darauf hin, dass etliche Shops in diesem Bereich sogar eine zusätzliche Einnahmequelle erkannt haben. 
Gerade bei einem geringerem Warenwert bittet mancher Online-Shop unzufriedene Kunden nochmals zur Kasse.

Kunden, denen solche unseriöse Vorgehensweisen auffallen, sollte eine entsprechende Nachricht an die Verbraucherzentralen und Verbraucherschutz-Instanzen senden. 
Wobei dies meist nur bei deutschen Anbietern einen Effekt zugunsten zukünftiger Shop-Besucher haben wird. 
Dienstleister aus anderen Staaten sind kaum greifbar, nicht einmal bei einem Sitz innerhalb der Europäischen Union.

Viele bekannte Online-Shops garantieren verlängerte Rückgabe-Fristen

Doch es gibt natürlich positive andere Ausnahmefälle, in denen der Kundenservice sogar deutlich über das gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsrecht hinausgeht. 
Freiwillige Rückgabe-Fristen von bis zu einem Monat sind in der Tat keine Seltenheit mehr in Online-Shops. 

So können Verbraucher die bestellten Produkte wesentlich länger erst einmal ausprobieren und abwägen, ob die Elektrogeräte und anderen Artikel den eigenen Ansprüchen und Versprechungen der Hersteller gerecht werden. 

Ist dies nicht der Fall, druckt man ganz bequem am Rechner die erforderlichen Retourenscheine aus und schickt die Waren gebührenfrei an den Verkäufer zurück. 
Wissenswert: Dies gilt nur für gewerbliche Anbieter. 
Im Falle eines Privatverkaufs greift die bekannte goldene Regel „gekauft wie gesehen“.

Bei Online-Shops vom Rückgaberecht Gebrauch zu machen, bedeutet aber auch, die genauen Anforderungen zu beachten. 
So muss der komplette Lieferumfang mitgesendet werden. 
Die Originalverpackung muss es nicht zwingend sein. 
Dennoch könnte auch diese den Umtausch beschleunigen und vereinfachen.  

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