Im Zuge der europäischen Rechtsetzung
zur Gleichbehandlung von Männern und Frauen werden zum 21.12.2012
die Beiträge zu Versicherungen angepasst.
Konkret bedeutet dies, dass
geschlechtsspezifische Risikofaktoren bei der Beitragsberechnung
keine entscheidende Rolle mehr spielen.
Folglich zahlen Frauen und
Männer für Lebens- und Rentenversicherungen, Kranken-, Pflege- und
Berufsunfähigkeitspolicen, usw. ab dem Stichtag eine identische
Prämie.
Bereits seit 2006 basiert die finanzmathematische Berechnung
von Riester-Verträgen auf Unisex-Kriterien.
Gerade Männer werden durch die
Gleichsetzung „benachteiligt“, da sich die Prämien für neu
abgeschlossene Verträge um bis zu 20% erhöhen.
Frauen sollten noch
über eine Risiko-Lebensversicherung nachdenken bevor sie in dieser
Sparte von Prämiensteigerungen betroffen sind.
Inhaber bestehender Verträge über
Lebensversicherungen (BU, Rentenversicherung, etc.) sollten jetzt
noch einen Termin mit ihrem Versicherungs-, bzw. Finanzberater
vereinbaren um die Verträge auf Bisex-Sicherheit zu prüfen.
Nachträgliche Vertragsänderungen nach dem 21.12.2012 können zu
unangenehmen Überraschungen führen:
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Es kann sein – je nach
Anbieter und Vertragsbedingungen – dass durch eine
Vertragsanpassung auch die Bedingungen auf Unisex umgestellt werden.
Dadurch kann es womöglich zu einer Absenkung der
Versicherungsleistung kommen.
Folgende Beispiel einer
Rentenversicherung und einer Risiko-Lebensversicherung verdeutlichen
die Systematik der Unisex-Tarifierung:
Statistisch gesehen müssen Versicherer
für Frauen über eine längeren Zeitraum eine monatliche Rente
leisten, denn Frauen leben länger als Männer. Ab dem 21.12.2012
müssen nun auch die Männer, vereinfacht gesagt, so viel Prämie
zahlen als würden sie so lange leben wie die Frauen.
Folge: Die
Beiträge steigen für die Männer.
Bei einer Risikolebensversicherung
verhält es sich genau umgekehrt:
Hier sinken die Beiträge für
Männer und steigen für Frauen.
Aufgrund der kürzeren
Lebenserwartung der Männer ist das Risiko höher, dass die
Versicherungsleistung ausbezahlt werden muss.
Die Angleichung
bewirkt, dass Frauen künftig für das identische und damit auch
schlechtere Risiko der Männer zahlen müssen.
Daher empfiehlt es sich für jeden,
zeitnah bestehende Verträge überprüfen zu lassen und ggf.
bestehende Versorgungslücken zu schließen.
So sichert man sich die
günstigste Variante – ob nun im Uni- oder Bisex Tarif.
Autor: Uli Hansel
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