Dienstag, 2. Oktober 2012

Vom Benebeln des Bewusstseins


Es gibt schon spannende Dinge, die es zu wissen gibt. 
In der Schule war Geschichte häufig sehr langweilig. 

Dabei kann es so interessant gestaltet werden, wenn man ein wenig kriminologisch versucht zu verstehen, warum unsere Weltbilder so sind wie sie sind.
Haben Sie sich schon mal gefragt, warum es eigentlich das Reinheitsgebot des Bieres gibt? 

Wem das Gebot genützt hat? 
Gerade die letzte Frage deckt doch immer wieder Erhellendes auf, oder?
Das Rheinheitsgebot wurde Anfang des 16. Jahrunderts eingeführt. 

Und wird gleich einer Monstranz heute immer noch als tugendhafte Errungenschaft vor uns her getragen:
„Es soll nur Malz, Hopfen und Wasser verwendet werden“
so die Maßgabe. 
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Und wer sich die Mühe macht, etwas genauer nach der Wirkung von Hopfen zu fahnden, der wird seine Augen reiben: Hopfen hat eine sedierende Wirkung, sprich es macht besonders den Mann müde.
Wir wissen, dass Mönche gut und gerne Bier brauten, und zwar schon lange vorher Hopfen verwendeten. 

Denn schon die Kräuter-kennende Hildegard von Bingen kannte die Wirkung. 
Und so gelang es manchem „armen“ Mönch, sein Männlichsein erfolgereich zu dämpfen.
Und es gibt noch eine weitere interessante Erkenntnis: Hopfen ist die einzige Schwester von Canabis (Hanf -> Haschisch), dem doch eher bewusstseinserweiternden Mittelchen. 
Also auch ein Yin und Yang bei Bewusstsein beeinflussenden Pflanzenextrakten?

Klar wurde damals das Bier gepanscht und war damit häufig genug Grund für ein nachträgliches Magengrimmen mit anschließendem, uns wohl bekannten Ruf nach Regulierung. 
Alles, was sich vergären ließ, sogar Erbsen, wurde zu Bier verarbeitet. 

Dabei waren es die Landesfürsten, die den Grund für das Panschen durch ihre damalige Preispolitik lieferten. Sie hatten eine Obergrenze für den Bierpreis gesetzt, aber nicht für das, was ins Bier kommt. 
So versuchte jeder Brauer zu tricksen, um noch irgendwie einen Gewinn an seinem Trank zu machen.

Weil also der Ruf nach mehr Lebensmittelqualität immer größer wurde, wollte man seitens des Gestzgebers auch für die notwendige Güte des Bieres sorgen. 
Auf dass die Übelkeiten nach dem Genuss wieder seltener werden sollten.

Und es gibt noch mehr Interessantes rund um das Bierbrauen zu verzählen. 
Dem Bier wurde so manches „bewusstseinsförderndes“ Mittel hinzugegeben. 
Sollte sich der Rausch doch ordentlich lohnen. 

Gängig waren da die Tollkirsche oder Bilsenkraut als lohnenswerte Beigabe. 
Letzteres hat sich dann gar im Namen der nicht unbekannten Bierstadt Pilsen in der Techsichen Republik verewigt. 
Dort wird noch immer ein sehr würziges Bier mit rötlicher Einfärbung gebraut.

Nun fragen wir uns am Ende dieser „geistreichen“ Geschichte noch, warum denn wohl die damals Herrschenden es als deutlich zuträglicher erachteten, den sedierenden Hopfen als Einziges neben dem Malz und Wasser zuzulassen?

Eine Idee? 
Es ist zwar nirgends wirklich geschichtlich überliefert, liegt aber so weit nicht fern. 
Ich versuche mal eine Interpretation. 
Auch zu jenen Zeiten war die Jugend aufmüpfig, und das war häufig genug unangenehm. 

Sich mit diesen hitzköpfigen Halb- bis Starken auseinanderzusetzen, mochte so manchen Taler wertvollen gekostet haben. 
Wenn es aber nun ein bekanntes Beruhigungsmittel gab, warum das dann nicht sinnvoll einsetzen? 

Dass sich das Rheinheitsgebot lange bis in unsere Zeit gehalten hat, mag seine durchschlagende Anwendungskraft beweisen.

Und ein kleiner Nachsatz. 
Ansprechen möchte ich noch das Weizenbier. 
Den teureren Weizen gegenüber der billigen Gerste durften nur die Hofbrauereien verzapfen. 
Und dieses Edelbier durfte dann auch gegen höheren Preis verkauft werden. 
Noch Fragen?

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