Es
gibt schon spannende Dinge, die es zu wissen gibt.
In der Schule war
Geschichte häufig sehr langweilig.
Dabei kann es so interessant
gestaltet werden, wenn man ein wenig kriminologisch versucht zu
verstehen, warum unsere Weltbilder so sind wie sie sind.
Haben
Sie sich schon mal gefragt, warum es eigentlich das Reinheitsgebot
des Bieres gibt?
Wem das Gebot genützt hat?
Gerade die letzte Frage
deckt doch immer wieder Erhellendes auf, oder?
Das
Rheinheitsgebot wurde Anfang des 16. Jahrunderts eingeführt.
Und
wird gleich einer Monstranz heute immer noch als tugendhafte
Errungenschaft vor uns her getragen:
„Es
soll nur Malz, Hopfen und Wasser verwendet werden“
so
die Maßgabe.
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Und wer sich die Mühe macht, etwas genauer nach der
Wirkung von Hopfen zu fahnden, der wird seine Augen reiben: Hopfen
hat eine sedierende Wirkung, sprich es macht besonders den Mann müde.
Wir
wissen, dass Mönche gut und gerne Bier brauten, und zwar schon lange
vorher Hopfen verwendeten.
Denn schon die Kräuter-kennende Hildegard
von Bingen kannte die Wirkung.
Und so gelang es manchem „armen“
Mönch, sein Männlichsein erfolgereich zu dämpfen.
Und
es gibt noch eine weitere interessante Erkenntnis: Hopfen ist die
einzige Schwester von Canabis (Hanf -> Haschisch), dem doch eher
bewusstseinserweiternden Mittelchen.
Also auch ein Yin und Yang bei
Bewusstsein beeinflussenden Pflanzenextrakten?
Klar
wurde damals das Bier gepanscht und war damit häufig genug Grund für
ein nachträgliches Magengrimmen mit anschließendem, uns wohl
bekannten Ruf nach Regulierung.
Alles, was sich vergären ließ,
sogar Erbsen, wurde zu Bier verarbeitet.
Dabei waren es die
Landesfürsten, die den Grund für das Panschen durch ihre damalige
Preispolitik lieferten. Sie hatten eine Obergrenze für den Bierpreis
gesetzt, aber nicht für das, was ins Bier kommt.
So versuchte jeder
Brauer zu tricksen, um noch irgendwie einen Gewinn an seinem Trank zu
machen.
Weil
also der Ruf nach mehr Lebensmittelqualität immer größer wurde,
wollte man seitens des Gestzgebers auch für die notwendige Güte des
Bieres sorgen.
Auf dass die Übelkeiten nach dem Genuss wieder
seltener werden sollten.
Und
es gibt noch mehr Interessantes rund um das Bierbrauen zu verzählen.
Dem Bier wurde so manches „bewusstseinsförderndes“ Mittel
hinzugegeben.
Sollte sich der Rausch doch ordentlich lohnen.
Gängig
waren da die Tollkirsche oder Bilsenkraut als lohnenswerte Beigabe.
Letzteres hat sich dann gar im Namen der nicht unbekannten Bierstadt
Pilsen in der Techsichen Republik verewigt.
Dort wird noch immer ein
sehr würziges Bier mit rötlicher Einfärbung gebraut.
Nun
fragen wir uns am Ende dieser „geistreichen“ Geschichte noch,
warum denn wohl die damals Herrschenden es als deutlich zuträglicher
erachteten, den sedierenden Hopfen als Einziges neben dem Malz und
Wasser zuzulassen?
Eine
Idee?
Es ist zwar nirgends wirklich geschichtlich überliefert, liegt
aber so weit nicht fern.
Ich versuche mal eine Interpretation.
Auch
zu jenen Zeiten war die Jugend aufmüpfig, und das war häufig genug
unangenehm.
Sich mit diesen hitzköpfigen Halb- bis Starken
auseinanderzusetzen, mochte so manchen Taler wertvollen gekostet
haben.
Wenn es aber nun ein bekanntes Beruhigungsmittel gab, warum
das dann nicht sinnvoll einsetzen?
Dass sich das Rheinheitsgebot
lange bis in unsere Zeit gehalten hat, mag seine durchschlagende
Anwendungskraft beweisen.
Und ein kleiner
Nachsatz.
Ansprechen möchte ich noch das Weizenbier.
Den teureren
Weizen gegenüber der billigen Gerste durften nur die Hofbrauereien
verzapfen.
Und dieses Edelbier durfte dann auch gegen höheren Preis
verkauft werden.
Noch Fragen?
Autor: Dr. Martin Bartonitz
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